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BVerwG, 07.02.2002 - 6 B 66.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht, der Grundsätze der richterlichen Überzeugungsbildung und des rechtlichen Gehörs - Ärztliche Untersuchung im Rahmen der Musterung eines Wehrpflichtigen - Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 16.08.2001 - 1 E 163/95
- BVerwG, 07.02.2002 - 6 B 66.01
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.04.1997 - 8 C 20.96
Tauglichkeitsstreit - Verpflichtungsklage auf Feststellung der …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2002 - 6 B 66.01
Das erfordert namentlich eine dem Streitfall entsprechende gründliche Aufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) entscheidungserheblichen Sachverhalts (Urteil vom 15. April 1997 - BVerwG 8 C 20.96 - Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 274). - BVerwG, 31.10.1994 - 9 C 25.94
Gebot freier Beweiswürdigung - Überzeugungsbildung des Gerichts - …
Auszug aus BVerwG, 07.02.2002 - 6 B 66.01
Vielmehr ist mangels gegenteiliger Anhaltspunkte davon auszugehen, dass das Gericht seiner Pflicht aus § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO genügt und seiner Entscheidung das Vorbringen der Beteiligten sowie den festgestellten Sachverhalt vollständig und richtig zugrunde gelegt hat (vgl. Urteil vom 31. Oktober 1994 - BVerwG 9 C 25.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 261).
- BVerwG, 13.03.2003 - 6 B 65.02
Verletzung der Pflicht zur Aufklärung des entscheidungserheblichen Sachverhalts …
Diese Rüge geht schon deswegen fehl, weil weder dem angefochtenen Urteil noch dem in Bezug genommenen Gerichtsbescheid eine materiellrechtliche Auffassung des Verwaltungsgerichts dahin entnommen werden kann, dass die fiktiven Kosten für ein Kurzattest erstattungsfähig sind (so bereits Beschluss vom 7. Februar 2002 - BVerwG 6 B 66.01 - S. 11).